unser.leistungsspektrum

Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Personalräte, Gewerkschaften sowie Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat insbesondere zu den nachfolgenden Themen.

kündigungsschutzrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Leistungen liegt in der Beratung nach dem Erhalt einer Kündigung des Arbeitsvertrages, gleich welcher Art und mit welcher Begründung. Hierbei beraten wir Sie umgehend im Vorfeld, um die Risiken und Chancen für einen Kündigungsschutzprozess gemeinsam auszuloten. Bitte zögern Sie nicht, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, da es hierbei gesetzliche Fristen zu beachten gilt.

Auch wenn noch keine Kündigung ausgesprochen ist, können wir Sie umfassend bei der einvernehmlichen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses unterstützen.

arbeitsvertragsrecht​

Wir beraten Arbeitnehmer*innen bei allen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis. Insbesondere bei den Themen Entgelt, Urlaub, Versetzung und Zeugnis weisen wir besondere Expertise auf.

betriebsverfassungsrecht​

Betriebsrat

Unseren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die rechtliche und strategische Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Konzernbetriebsräten sowie Europäischen Betriebsräten deutschlandweit in allen Facetten des Betriebsverfassungsrechts.

Insbesondere unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen auf kollektivarbeitsrechtlicher Ebene in folgenden Angelegenheiten:

  • Umstrukturierungen
    – Betriebsänderung
    – Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlung
    – Betriebsübergang
  • Arbeitszeit
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Mobile Working
  • Vergütungssysteme
  • Matrixstrukturen
  • IT und Datenschutz
  • Arbeit 4.0
  • Agiles Arbeiten / Gruppenarbeit
  • Personelle Maßnahmen
  • Erstellung einer Geschäftsordnung insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Betriebsratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz oder als Hybridsitzung durchzuführen.

Mitbestimmung in Entgeltfragen

Um wirtschaftliche und politische Prozesse im Interesse der Beschäftigten und ihrer Vertreter*innen aktiv mitzugestalten, hat Frank Lorenz das Beratungsnetzwerk „fairgütung“ gegründet, das Beschäftigtenvertretungen beratend und qualifizierend zur Verfügung steht. Die Partner des Netzwerks stehen für eine einmalige Kombination aus Beratungs- und Schulungskonzepten zu erfolgs- und leistungsorientierter Vergütung, anlassbezogener Entgeltflexibilisierung und deren innovativer und rechtssicherer Gestaltung sowie der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes. Mehr: www.fairguetung.de

Betriebsratswahlen

Wir schulen Wahlvorstände in Inhouseseminaren (zum normalen Wahlverfahren sowie zum vereinfachten Wahlverfahren) und begleiten die Betriebsratswahlen beratend.

datenschutzrecht

Der Schutz persönlicher Daten ist ein Menschenrecht, insbesondere im Arbeitsverhältnis. Betriebs- und Personalräte haben mit der Möglichkeit der kollektiven Ausgestaltung des Persönlichkeitsschutzes eine besondere Verantwortung. Hierzu stellen wir unseren zertifizierten Sachverstand in der Begleitung von Verhandlungen, Ausarbeitung von Regelungen und Durchführung von Workshops zur Verfügung. Besondere Erfahrungen haben wir in der Beratung zu neuen Arbeitsformen.

arbeitsrecht.in.der.insolvenz

Sowohl in der Beratung von Betriebsratsgremien als auch bei der individuellen Betroffenheit als Arbeitnehmer*in von einer bevorstehenden oder bereits eingetreten Insolvenz sind die Kenntnisse der sich gesetzlich ergebenden Besonderheiten unerlässlich.

Eine drohende oder bereits eingetretene Insolvenz Ihres Arbeitgebers kann die arbeitsrechtlichen Regelungen im Unternehmen verändern. Es besteht daher in der Regel schneller Handlungsbedarf, um Fristen zu beachten und Ihre Ansprüche zu sichern. Zögern Sie daher nicht, sich frühzeitig durch uns beraten zu lassen.

Auch für die Betriebsratsarbeit bringt eine bevorstehende oder bereits eingetretene Insolvenz rechtliche Besonderheiten mit sich. Insbesondere gilt es typische Anzeichen einer Insolvenzgefahr zu erkennen und entsprechende Informations- und Beteiligungsrechte frühzeitig wahrzunehmen. Gerne beraten wir Sie auch in dieser außergewöhnlich schwierigen Situation.

arbeits- und gesundheitsschutz

Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales und damit auch strategisches Thema für Betriebs- und Personalräte. Zu den Themengebieten psychische Belastungen, demografischer Wandel, Gesundheitsmanagement (wie auch dessen Aufbau), Gefährdungsbeurteilung, psychische und physische Störungen und betriebliches Eingliederungsmanagement bieten wir mit dem Kooperationspartner Arbeit und Leben DGB/VHS NRW individuelle Beratung und Unterstützung bei Betriebsvereinbarungen, Coaching und Supervision, Seminare, Fachtagungen, Workshops und informelle Treffen, Moderation von Sitzungen und Ausschüssen, Vermittlung von Referent*innen, eine BR-Hotline zur Unterstützung bei aktuellen Fragen und Problemen sowie Vernetzung und Erfahrungsaustausch.

tarifvertragsrecht

Das Recht von Gewerkschaften, nötigenfalls mit Arbeitskämpfen, Löhne und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu erstreiten, ist zentraler Bestandteil unserer Verfassung. Dazu benötigen sie den Austausch mit Beschäftigten, der auch in der digitalisierten Arbeitswelt gleichermaßen möglich sein muss. Gleichzeitig wird die Geltung von Tarifverträgen durch neue Beschäftigungsformen und Umstrukturierungen unter Druck gesetzt. Mit unserer Beratungsexpertise aus Praxis und Wissenschaft unterstützen wir Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräte und Beschäftigte in der Durchsetzung ihrer tarifvertraglichen Rechte.

  • 1998 bis 2001
    Ausbildung zum Informations- und Telekommunikations-Systemelektroniker bei der Deutschen Telekom AG in Saarbrücken
  • 2001 bis 2008
    Hauptberufliche Tätigkeit in der betrieblichen Interessenvertretung für Auszubildende und dual Studierende bei der Deutschen Telekom AG in Saarbrücken
  • 2001 bis 2009
    Mitglied in unterschiedlichen Gremien der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Bezirks-, Landesbezirks- und Bundesebene
  • 2003 bis 2013
    Nebenberufliche Tätigkeiten in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit
  • 2008 bis 2009
    Studium an der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main
  • 2009 bis 2013
    Studium der Rechtswissenschaften in Trier (Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung)
  • 2013 bis 2015
    Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht mit Stationen in Düsseldorf und Frankfurt am Main
  • Seit 2014
    nebenberufliche Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von silberberger.lorenz, kanzlei für arbeitsrecht
  • 2015
    zweites Staatsexamen in Saarbrücken
  • Seit 2015
    wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union in Trier mit Forschungsschwerpunkten im deutschen, europäischen und internationalen Arbeitsrecht, Europarecht und Zivilrecht
  • 2017
    Promotion zum Dr. jur. mit dem Thema „Das Kollektivvertrags- und Streikrecht für Beamte in privatisierten Unternehmen“ an der Universität Trier (ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Trier und dem Hugo-Sinzheimer-Preis)
  • Seit 2017
    Lehrbeauftragter an der Universität Trier am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • 2018
    Ernennung zum Akademischen Rat
  • Seit 2018
    Vertrauensdozent der Hans-Böckler-Stiftung