selbstverständnis
In erster Linie versteht sich silberberger.lorenz als Beraterkanzlei im individuellen und besonders im kollektiven Arbeitsrecht. Zu unseren Schwerpunkten zählen die rechtliche Begleitung von Fusionen und Umstrukturierungen, Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IT-Anwendungen sowie Insolvenzarbeitsrecht, die betriebliche Altersversorgung und die Beratung von Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat.
Wir verstehen unsere Berufsausübung als Mittel zur Durchsetzung der Rechte arbeitender Menschen und ihrer Organisationen. Wir verfolgen diesen Zweck durch die anwaltliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von abhängig Beschäftigten, Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften und ihrer Funktionsträger*innen und Mitglieder.
Darüber hinaus betätigen wir uns auf dem Gebiet der Rechtspolitik durch Vorträge, Veröffentlichungen und Unterstützung entsprechender Organisationen und Vereinigungen.
Die Zusammensetzung aus bewährten und jungen Kräften ermöglicht uns die effektive Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte und Interessen.
Unser motiviertes und arbeitsrechtlich erfahrenes Team pflegt dabei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit sämtlichen DGB-Gewerkschaften. Es besteht ein enger Kontakt mit zahlreichen anerkannten Expert*innen auf dem Gebiet der Arbeitnehmervertretung.
Außerdem ermöglicht uns eine Kooperation mit den Sozietäten seebacher.fleischmann.müller in München und Gaidies Heggemann & Partner in Hamburg sowie TowaRA:Arbeitsrecht in Köln einen ständigen überregionalen Kompetenz- und Erfahrungsaustausch. Sowohl silberberger.lorenz als auch seebacher.fleischmann.müller und Gaidies Heggemann & Partner werden vom JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien bzw. im Handbuch Kanzleien in Deutschland (KiD) des Nomos-Verlages als führende Arbeitsrechtskanzleien für Arbeitnehmerinteressen in Deutschland bezeichnet (JUVE-Handbuch 2013/2014 zu silberberger.lorenz: „Auch darüber hinaus beeindruckt die Kanzlei mit namhaften Mandaten, die die Anwälte häufig bereits langjährig zu Fragen wie Betriebsänderungen oder in der Dauerberatung hinzuziehen.“).