selbstverständnis

In erster Linie versteht sich silberberger.lorenz als Beraterkanzlei im individuellen und besonders im kollektiven Arbeitsrecht. Zu unseren Schwerpunkten zählen die rechtliche Begleitung von Fusionen und Umstrukturierungen, Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IT-Anwendungen sowie Insolvenzarbeitsrecht, die betriebliche Altersversorgung und die Beratung von Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat.

Wir verstehen unsere Berufsausübung als Mittel zur Durchsetzung der Rechte arbeitender Menschen und ihrer Organisationen. Wir verfolgen diesen Zweck durch die anwaltliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von abhängig Beschäftigten, Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften und ihrer Funktionsträger*innen und Mitglieder.

Darüber hinaus betätigen wir uns auf dem Gebiet der Rechtspolitik durch Vorträge, Veröffentlichungen und Unterstützung entsprechender Organisationen und Vereinigungen.

Die Zusammensetzung aus bewährten und jungen Kräften ermöglicht uns die effektive Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte und Interessen.

Unser motiviertes und arbeitsrechtlich erfahrenes Team pflegt dabei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit sämtlichen DGB-Gewerkschaften. Es besteht ein enger Kontakt mit zahlreichen anerkannten Expert*innen auf dem Gebiet der Arbeitnehmervertretung.

Außerdem ermöglicht uns eine Kooperation mit den Sozietäten seebacher.fleischmann.müller in München und Gaidies Heggemann & Partner in Hamburg sowie TowaRA:Arbeitsrecht in Köln einen ständigen überregionalen Kompetenz- und Erfahrungsaustausch. Sowohl silberberger.lorenz als auch seebacher.fleischmann.müller und Gaidies Heggemann & Partner werden vom JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien bzw. im Handbuch Kanzleien in Deutschland (KiD) des Nomos-Verlages als führende Arbeitsrechtskanzleien für Arbeitnehmerinteressen in Deutschland bezeichnet (JUVE-Handbuch 2013/2014 zu silberberger.lorenz: „Auch darüber hinaus beeindruckt die Kanzlei mit namhaften Mandaten, die die Anwälte häufig bereits langjährig zu Fragen wie Betriebsänderungen oder in der Dauerberatung hinzuziehen.“).

  • 1998 bis 2001
    Ausbildung zum Informations- und Telekommunikations-Systemelektroniker bei der Deutschen Telekom AG in Saarbrücken
  • 2001 bis 2008
    Hauptberufliche Tätigkeit in der betrieblichen Interessenvertretung für Auszubildende und dual Studierende bei der Deutschen Telekom AG in Saarbrücken
  • 2001 bis 2009
    Mitglied in unterschiedlichen Gremien der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Bezirks-, Landesbezirks- und Bundesebene
  • 2003 bis 2013
    Nebenberufliche Tätigkeiten in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit
  • 2008 bis 2009
    Studium an der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main
  • 2009 bis 2013
    Studium der Rechtswissenschaften in Trier (Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung)
  • 2013 bis 2015
    Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht mit Stationen in Düsseldorf und Frankfurt am Main
  • Seit 2014
    nebenberufliche Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von silberberger.lorenz, kanzlei für arbeitsrecht
  • 2015
    zweites Staatsexamen in Saarbrücken
  • Seit 2015
    wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union in Trier mit Forschungsschwerpunkten im deutschen, europäischen und internationalen Arbeitsrecht, Europarecht und Zivilrecht
  • 2017
    Promotion zum Dr. jur. mit dem Thema „Das Kollektivvertrags- und Streikrecht für Beamte in privatisierten Unternehmen“ an der Universität Trier (ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Trier und dem Hugo-Sinzheimer-Preis)
  • Seit 2017
    Lehrbeauftragter an der Universität Trier am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • 2018
    Ernennung zum Akademischen Rat
  • Seit 2018
    Vertrauensdozent der Hans-Böckler-Stiftung