Auszeichnung vom STERN
Das Magazin STERN hat uns auf Grund von kollegialen Empfehlungen (Anwält*innen empfehlen Anwält*innen) als eine der besten Anwaltskanzleien 2020 in dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ausgezeichnet. Neben uns haben auch unsere Kooperationspartner seebacher.fleischmann.müller aus München und Gaidies Heggemann & Partner aus Hamburg diese Auszeichnung erhalten.
Können Betriebsräte nach wie vor in Präsenz tagen? Zumindest bei Wahlen bleibt es erforderlich!
Angesichts wieder steigender Infektionszahlen und der Ausweisung von immer mehr Regionen als Risikogebiete stellen sich viele Gremien die Frage:
Ist es nach wie vor zulässig, Betriebsratssitzungen in Präsenz durchzuführen?
Diese Frage war jetzt Gegenstand von zwei aktuellen Entscheidungen der Berliner Arbeitsgerichte.
Zunächst hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 24. August 2020 (12 TaBVGa 1015/20) entschieden, dass im Grundsatz auch nach Inkrafttreten von § 129 BetrVG und damit der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Video- und Telefonsitzungen der Arbeitgeber eine Präsenzsitzung nicht untersagen darf. Das gilt insbesondere bei Wahlen; die werden von § 129 BetrVG nämlich nicht erfasst. Den Antrag des Gesamtbetriebsrats, ausnahmslos in Präsenzsitzungen zu tagen, hat das Landesarbeitsgericht allerdings zurückgewiesen und auf eine gegebenenfalls bestehende Rücksichtnahmepflicht des Gesamtbetriebsrats hingewiesen.
Nun hat das Arbeitsgericht Berlin mit Beschluss vom 7. Oktober 2020 (7 BVGa 12816/20) diese Linie bestätigt. Der Arbeitgeber könne nicht auf Grund von Anordnungen für dienstliche Treffen eine Präsenzsitzung des (Konzern)Betriebsrats untersagen. Es sei davon auszugehen, dass der Betriebsrat die Sitzung unter Beachtung der am Tagungsort geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung durchführe. Eine Untersagung durch den Arbeitgeber sei damit nicht zulässig.
Damit haben beide Arbeitsgerichte das nach wie vor uneingeschränkt bestehende Selbstorganisationsrecht der Betriebsräte bestätigt.