unser.leistungsspektrum
Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Personalräte, Gewerkschaften sowie Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat insbesondere zu den nachfolgenden Themen.
kündigungsschutzrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Leistungen liegt in der Beratung nach dem Erhalt einer Kündigung des Arbeitsvertrages, gleich welcher Art und mit welcher Begründung. Hierbei beraten wir Sie umgehend im Vorfeld, um die Risiken und Chancen für einen Kündigungsschutzprozess gemeinsam auszuloten. Bitte zögern Sie nicht, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, da es hierbei gesetzliche Fristen zu beachten gilt.
Auch wenn noch keine Kündigung ausgesprochen ist, können wir Sie umfassend bei der einvernehmlichen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses unterstützen.
arbeitsvertragsrecht
Wir beraten Arbeitnehmer*innen bei allen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis. Insbesondere bei den Themen Entgelt, Urlaub, Versetzung und Zeugnis weisen wir besondere Expertise auf.
betriebsverfassungsrecht
Betriebsrat
Unseren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die rechtliche und strategische Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Konzernbetriebsräten sowie Europäischen Betriebsräten deutschlandweit in allen Facetten des Betriebsverfassungsrechts.
Insbesondere unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen auf kollektivarbeitsrechtlicher Ebene in folgenden Angelegenheiten:
- Umstrukturierungen
– Betriebsänderung
– Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlung
– Betriebsübergang
- Arbeitszeit
- Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit
- Betriebliche Altersversorgung
- Mobile Working
- Vergütungssysteme
- Matrixstrukturen
- IT und Datenschutz
- Arbeit 4.0
- Agiles Arbeiten / Gruppenarbeit
- Personelle Maßnahmen
- Erstellung einer Geschäftsordnung insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Betriebsratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz oder als Hybridsitzung durchzuführen.
Mitbestimmung in Entgeltfragen
Um wirtschaftliche und politische Prozesse im Interesse der Beschäftigten und ihrer Vertreter*innen aktiv mitzugestalten, hat Frank Lorenz das Beratungsnetzwerk „fairgütung“ gegründet, das Beschäftigtenvertretungen beratend und qualifizierend zur Verfügung steht. Die Partner des Netzwerks stehen für eine einmalige Kombination aus Beratungs- und Schulungskonzepten zu erfolgs- und leistungsorientierter Vergütung, anlassbezogener Entgeltflexibilisierung und deren innovativer und rechtssicherer Gestaltung sowie der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes. Mehr: www.fairguetung.de
Betriebsratswahlen
Wir schulen Wahlvorstände in Inhouseseminaren (zum normalen Wahlverfahren sowie zum vereinfachten Wahlverfahren) und begleiten die Betriebsratswahlen beratend.
datenschutzrecht
Der Schutz persönlicher Daten ist ein Menschenrecht, insbesondere im Arbeitsverhältnis. Betriebs- und Personalräte haben mit der Möglichkeit der kollektiven Ausgestaltung des Persönlichkeitsschutzes eine besondere Verantwortung. Hierzu stellen wir unseren zertifizierten Sachverstand in der Begleitung von Verhandlungen, Ausarbeitung von Regelungen und Durchführung von Workshops zur Verfügung. Besondere Erfahrungen haben wir in der Beratung zu neuen Arbeitsformen.
arbeitsrecht.in.der.insolvenz
Sowohl in der Beratung von Betriebsratsgremien als auch bei der individuellen Betroffenheit als Arbeitnehmer*in von einer bevorstehenden oder bereits eingetreten Insolvenz sind die Kenntnisse der sich gesetzlich ergebenden Besonderheiten unerlässlich.
Eine drohende oder bereits eingetretene Insolvenz Ihres Arbeitgebers kann die arbeitsrechtlichen Regelungen im Unternehmen verändern. Es besteht daher in der Regel schneller Handlungsbedarf, um Fristen zu beachten und Ihre Ansprüche zu sichern. Zögern Sie daher nicht, sich frühzeitig durch uns beraten zu lassen.
Auch für die Betriebsratsarbeit bringt eine bevorstehende oder bereits eingetretene Insolvenz rechtliche Besonderheiten mit sich. Insbesondere gilt es typische Anzeichen einer Insolvenzgefahr zu erkennen und entsprechende Informations- und Beteiligungsrechte frühzeitig wahrzunehmen. Gerne beraten wir Sie auch in dieser außergewöhnlich schwierigen Situation.
arbeits- und gesundheitsschutz
Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales und damit auch strategisches Thema für Betriebs- und Personalräte. Zu den Themengebieten psychische Belastungen, demografischer Wandel, Gesundheitsmanagement (wie auch dessen Aufbau), Gefährdungsbeurteilung, psychische und physische Störungen und betriebliches Eingliederungsmanagement bieten wir mit dem Kooperationspartner Arbeit und Leben DGB/VHS NRW individuelle Beratung und Unterstützung bei Betriebsvereinbarungen, Coaching und Supervision, Seminare, Fachtagungen, Workshops und informelle Treffen, Moderation von Sitzungen und Ausschüssen, Vermittlung von Referent*innen, eine BR-Hotline zur Unterstützung bei aktuellen Fragen und Problemen sowie Vernetzung und Erfahrungsaustausch.
tarifvertragsrecht
Das Recht von Gewerkschaften, nötigenfalls mit Arbeitskämpfen, Löhne und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu erstreiten, ist zentraler Bestandteil unserer Verfassung. Dazu benötigen sie den Austausch mit Beschäftigten, der auch in der digitalisierten Arbeitswelt gleichermaßen möglich sein muss. Gleichzeitig wird die Geltung von Tarifverträgen durch neue Beschäftigungsformen und Umstrukturierungen unter Druck gesetzt. Mit unserer Beratungsexpertise aus Praxis und Wissenschaft unterstützen wir Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräte und Beschäftigte in der Durchsetzung ihrer tarifvertraglichen Rechte.